Entwurf zur 37. BImSchV (Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen) ist am 05.12.2007 erschienen
Diese Verordnung dient zur Umsetzung der Richtlinie 2001/81/EG v. 23.Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe sowie der Richtlinie 96/62/EG v. 27.09.1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität in Verbindung mit der Richtlinie 1999/30/EG v. 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei.
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