20.02.2009 - Ermittlung des Mindestabstandes zu empfindlichen Pflanzen nach TA Luft

Die iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt des Landes Baden-Württemberg eine neue Berechnungsgrundlage zur „Ermittlung des Mindestabstandes zu empfindlichen Pflanzen (z.B. Baumschulen, Kulturpflanzen) und Ökosystemen in Hinblick auf die Anforderungen der Nummer 4.8 TA Luft erarbeitet. Im Dezember 2008 wurden die unteren Behörden darüber informiert und in der Anwendung geschult.

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