Abfallwirtschaft
Wir haben langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Gutachten für abfallwirtschaftliche Anlagen. Diese umfassen Deponien, Bauschuttaufbereitungsanlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Kompostierungsanlagen, Altholzaufbereitungsanlagen, Verbrennungsanlagen, ....
Für diese Betriebe erstellen wir Prognosegutachten zu Gerüchen, Gasen und Stäuben (inkl. Staubinhaltsstoffen). Daneben erarbeiten wir Gutachten zu Bioaerosolen, zur Stickstoff- und Säuredeposition und zur Schornsteinhöhenberechnung.
Unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der ABA-VwV
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) stellt in Nr. 5.4.8.11b hohe Anforderungen an Anlagen, die mehr als 50 t/d nicht-gefährliche Abfälle (z.B. Altholz A1 bis A3) bzw. mehr als 1 t/d gefährliche Abfälle (z.B. Altholz A4) für die thermische Verwertung aufbereiten. Diese Anlagen sollen in geschlossenen Räumen betrieben oder die Anlagenteile gekapselt werden. Die Abluft soll einer Abgasreinigungseinrichtung zugeführt werden.
Abweichungen von diesen Anforderungen sind bei bestehenden Anlagen möglich, wie die LAI in ihren Vollzugsfragen zur ABA-VwV ausführt. Auf die Einhausung/Kapselung, Absaugung und Filterung kann bei bestehenden Anlagen verzichtet werden, wenn
- gleichwertige Minderungstechniken nachgewiesen werden, oder
- eine Risikobewertung zum Schluss kommt, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch die Anlage nicht zu besorgen sind.
Da die Gleichwertigkeit der Minderungstechniken nur mit hohem Aufwand nachweisbar ist, stellt die Risikobewertung derzeit die Methode der Wahl dar. Hierbei sollen gemäß den LAI-Vollzugsfragen folgende Aspekte beachtet werden:
- Art der Aggregate und Betriebsweise,
- Häufigkeit des Betriebs und Durchsatz,
- Inhaltsstoffe des Staubs/Gefährlichkeitsmerkmale und
- Staubneigung.
In die Risikobewertung fließen alternative Minderungsmaßnahmen (z.B. Befeuchtung, Windschutz), Art der Aufbereitungsanlage (Langsamläufer verursachen geringere Staubemissionen als Schnellläufer) und weitere Aspekte ein.
Wir haben bereits erfolgreich mehrere Risikoanalysen erstellt und verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Hinblick auf die Umsetzung der ABA VwV, insbesondere der Nr. 5.4.8.11b aber auch der anderen Nummern, z.B. der Nr. 5.4.8.9.1 (Schredderanlagen).
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