Rechenzentren
Viele Rechenzentren werden zur Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung mit Notstromdieselmotoranlagen ausgestattet.
Je nach Größe des Rechenzentrums und damit Anzahl und Leistung der erforderlichen Notstromdieselmotoranlagen bedürfen die Anlagen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG.
Eine zentrale Aufgabe stellt die Berechnung der notwendigen Schornsteinhöhen der Stromversorger dar. Um unverhältnismäßig hohe Schornsteine zu vermeiden, kann in Verbindung mit einer Ausbreitungsrechnung bei Notstromdieselmotoranlagen in Absprache mit der Genehmigungsbehörde von dem Vorgehen zur Ermittlung der Schornsteinhöhe nach TA Luft abgewichen werden.
Da die Notstromaggregate nicht regelmäßig betrieben werden (außer im Testbetrieb), ist das Ziel einer Immissionsprognose die Herleitung einer maximalen Betriebszeit der Notstromdieselmotoranlagen im Notbetrieb, sodass die geltenden Immissionswerte eingehalten werden. Wir führen die Berechnungen gemäß des Leitfadens Genehmigungsverfahren für Rechenzentren (HLNUG/ RP Darmstadt 2017) durch.
Neben den immissionsschutzrechtlichen Betrachtungen sind durch die Wärmefreisetzung auch Auswirkungen auf das lokale Klima gegeben. Diese können durch meso- und mikroskalige Modellierungen quantifiziert werden.
Zudem können die Betrachtung der CO₂-Bilanzen erforderlich werden.