Bekanntgaben

Bekanntgaben

Sachverständige Stellen werden in Baden-Württemberg durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt auf der Grundlage des §29 b Bundes-Immissionsschutzgesetzes und den Maßgaben der 41. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Eine gültige Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist Voraussetzung. Die Bekanntgaben gelten bundesweit.

Daneben haben einzelne Mitarbeiter personengebundene Bekanntgaben.

Messstelle nach § 29b BImSchG

Die iMA Richter & Röckle ist bekanntgegeben als Messstelle nach § 29b BImSchG für:

  • Emission Gerüche (Olfaktometrie)
  • Immission Gerüche (Rastermessung / Fahnenmessungen)

Personengebundene Bekanntgaben

Claus-Jürgen Richter

  • Vom Regierungspräsidium Freiburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Dr. Jost Nielinger

  • Anerkannter Beratender Meteorologe der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft (DMG) e.V. für die Ausbreitung von Luftbeimengungen, Stadt- und Regionalklima, Windenergie.

Dr. Tobias Gronemeier

  • Anerkannter Beratender Meteorologe der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft (DMG) e.V. für Stadt- und Standortklima.