Gerüche
Ob Nutztierhaltungen, Gewerbe oder Industrie - Gerüche werden an vielen Orten frei. Emissionen dürfen die Bevölkerung aber nicht beeinträchtigen. Der Rahmen zum Schutz der Anwohner wird in der TA Luft aufgespannt.
Der Nachweis, dass eine Planung die Richtwerte für Gerüche nicht überschreitet, kann über eine Ausbreitungsrechnung erbracht werden. Neben der eigentlichen Prognose spielt hierbei die sachgerechte Erfassung und Beurteilung der Freisetzung von Gerüchen eine zentrale Rolle. Die iMA Richter & Röckle kann Ihnen mit der Erfahrung aus einer Vielzahl erfolgreicher Genehmigungsverfahren und auf der Grundlage unserer Akkreditierung methodensichere Geruchsgutachten erstellen, welche die Anforderungen der TA Luft und damit der Genehmigungsbehörden erfüllen. Nur dann ist eine rechtssichere Verwirklichung ihres Vorhabens gewährleistet. Die verschiedenen hierbei eingesetzten hochwertigen Prognosemodelle werden fortlaufend aktualisiert und von sachkundigem und erfahrenem Personal betrieben.
Lösungen können daher auch in anspruchsvollen Fällen erbracht werden. Auch die Messung von Gerüchen im Rahmen der behördlichen Überwachung oder der Analyse Ihrer Geruchsfreisetzung gehört zu unserem Leistungsspektrum. Daraus gewonnene fundierte Erkenntnisse über die tatsächliche Geruchssituation vor Ort liefern entscheidende Fakten in der Diskussion mit Behörden und betroffenen Anwohnern.