Begehungen

Begehungen

Erhebung der Geruchsbelastung durch Begehungen im Gelände.

Neben der olfaktometrischen Emissionsmessung ist auch möglich die Geruchsimmissionsbelastung direkt vor Ort zu messen. Die Geruchsimmission kann mit zwei Methoden gemessen werden

  • Rastermessungen nach DIN EN 16841 Bl. 1
  • Fahnenmessungen nach DIN EN 16841 Bl. 2

Als führendes Institut auf diesem Fachgebiet wurden diese beiden europäischen Normen unter unserer Leitung zusammen mit einer Reihe von europäischen Fachkollegen entwickelt. 

Ihr Ansprechpartner für Begehungen

Wir bieten Ihnen

  • Rastermessungen nach DIN EN 16841-1 und Anhang 7 TA Luft
  • Fahnenmessungen nach DIN EN 16841-2
  • Erstellung von Geruchsimmissionsprognosen und Geruchsgutachten
  • Begleitung von Genehmigungsverfahren und Beschwerdefällen
  • Beratungen zur Geruchsminderung und Überprüfung der Maßnahmen